L’attestation « extension villégiature »

Für unsere Ferienwohnung brauchen wir o.g. Bescheinigung. So was haben wir bisher noch nie gebraucht, ist das die normale Haftpflichtversicherung? Mietsachschäden sind darion abgedeckt. Und was nützt es unseren französischen Vermietern, die kein Deutsch sprechen, wenn ich denen eine deutsche Bescheinigung schicke? Und außerdem die Franzosen immer mit ihren Schecks… Ich muss erst mal fragen ob unsere 10 Jahre alten Schecks noch gelten… :laughing:

Es gibt keine Verpflichtung, eine Versicherung für sowas abzuschließen oder vorzuweisen. Sollten durch Schäden Ansprüche entstehen, bestehen die direkt nur gegenüber den Mietern, niemals gegenüber der Versicherung. Somit geht es den Vermieter nichts an, ob der Mieter abgesichert ist oder nicht. Auch um Missbrauch zu vermeiden, würde ich keine derartigen Informationen herausgeben.

Ah okay, danke! Ich habe so was auch noch nie gehört geschweige denn abgeben müssen…

War mehrmals in Frankreich , Deutschland und Österreich in Ferienwohnungen zu Gast , niemals wurde von mir so ein Papier verlangt. :astonished:

Okay danke, das ist ja eine komische Sache…