Parkscheiben in Frankreich

Hallo

vorsichtshalber mal eine verkehrsrechtliche Frage …
Wie groß ist eine Parkscheibe in Frankreich? Wer die Frage nicht präzise für deutsche Parkscheiben beantworten kann, sollte sich über die rechtlichen Konsequenzen im Klaren sein :slight_smile: moz.de/nachrichten/brandenbu … /1/263663/

Keine direkte Antwort, aber zu diesem Thema:
Ich habe in F noch nie ein Problem bekommen, wenn ich mit meinem in Deutschland zugelassenen Auto auch eine blaue, deutsche Parkscheibe verwendet habe.

Wo bekomme ich in F eine franz. Parkscheibe?

In F haben wir noch nie eine Parkscheibe gebraucht. :astonished:

Mein Mann hat eine aus Luxemburg im Auto, damit hat er hier noch nie Probleme gehabt. Ich könnte aber nicht sagen, dass sie größer oder kleiner ist als die deutschen.
Korinthenkackerei ist das. :blush: Sorry.

Ich dachte mittlerweile gäbe es " Europarkscheiben", die für sämtliche Länder zugelassen sind.Scheint aber nicht zu stimmen,die italienischen Parkscheiben z.B. entsprechen nicht der Din-Norm für Deutschland.Für Frankreich konnte ich hier im Internet leider nichts finden außer einer kleinen Minisündenkartei

Frankreich

Alkohol am Steuer/Promillegrenze 0,5: ab 135 Euro
20 km/h zu schnell: ab 90 Euro
über 50 km/h zu schnell: 1500 Euro
Rotlichtverstoß: ab 90 Euro
Überholverstoß: ab 90 Euro
Parkverstoß: ab 10 Euro
Handy am Steuer: ab 35 Euro

Seit ein paar Jahren werden Bußgeldbescheide über " Land" verschickt und wenn man innerhalb von 30 Tagen seinen
Zahlungen nicht nachkommt, kann sich der Betrag schnell verdoppeln oder verdreifachen.

Das man in Frankreich den Knöllchenabzockschein in jedem" bureau de tabac" mit Strafzettelmarken beklebt finde ich beeindruckend umständlich oder sind diese Läden auch gleichzeitig Briefkästen?
:wink:

Ausländische Bußgeldbescheide werden erst seit dem 1. Oktober 2010 in D vollstreckt und auch erst ab einer Höhe von 70 €.
Davor gab es nur ein Sonderabkommen mit Österreich jetzt gibt es eine EU-weite Regelung

Auf der Seite stehen zusätzliche Infos.
Das Geld kommt übrigens dem Bundeshaushalt zugute und nicht dem F Finanzminister !

Kommunale Parksünden fallen aber nicht unter die Regelung, nur Verstöße gegen die jew. Straßenverkehrsordnung.

Wikipedia sagt:

(Beruft sich auf: www.certu.fr)

Dazu gibt es ein Foto

Einziger Unterschied ist also, dass die Parkscheibe quadratisch ist und nicht rechtwinklig. Selbst die Farbe ist egal. Und so wie ich die Franzosen einschätze, die mal eben schnell mitten auf der Straße parken um Baguettes zu kaufen, macht sich keiner etwas daraus, ob die Parkscheibe nun quadratisch ist oder nicht. Wahrscheinlich kennen viele das Ding überhaupt nicht.
:unamused:

Ich habe in Frankreich noch nie einen Parkplatz gesehen, wo man mit Parkscheibe (egal, ob französisch, europäisch oder woher auch immer) parken konnte. Entweder heißt es (meistens) « Löhnemann » oder (in Städten selten) « frei Schnauze ». :smiley:

ich werfe hier dann mal eine alte französische parkscheibe rein:

Kreisch!!! :smiley:

in dieser Hinsicht mag ich doch die unkomplizierten Franzosen.
Viele von euch scheinen eine solche kackbraune Scheibe gar nicht zu besitzen,weil sie nicht erforderlich ist oder parken mit dem was sie zur Verfügung haben.:fr:
In Deutschland wäre das blaue Teil nicht wegzudenken.
Parkt man hier „frei Schnauze“ wird man hinterher trotzdem zum „Löhnemann“ :frowning:

man sieht solche zonen nun auch immer öfter z.b. in yachthäfen und ich benutze eine deutsche parkscheibe seit einiger zeit hier in f ohne probleme.

So eine alte Parkscheibe hab ich ja noch nie gesehen. Finde anber so nen alten sachen schön :wink:

Naja, der Unterschied zwischen der deutschen und der frranzösischen Parkscheibe ist, dass in Frankreich zwei Zeiten vermerkt sind, siehe die braune aus dem Foto weiter oben. Die linke Zeit gibt die Ankunftszeit an, deswegen ist dies ein Zeitraum und die rechte Zeit ist die Zeit bis wann man parken darf. Die Zeitdauer hängt dann von der Tageszeit ab, wenn man Abends kommt, kann man z.B. bis morgens dort parken. Ich habe so eine Parkscheibe gratis bei einem Office du Tourisme bekommen.