Steuern für Ausländer

Interessant kolo…

Die Verwaltungskosten und Aufwand hierfür lohnen sich nicht für ein Studio oder ein 2-3-Zimmer Wohnung.
Im Grunde ist es für Dich jetzt auch schon zu spät: Du bist im Topf und jetzt wird Du gepresst, bist kein Saft mehr rauszuholen ist.???

Bonjour !?? :stuck_out_tongue: :mrgreen:

salut-bin-neu-und-stelle-mich-vor-f16.html

Und jetzt En revoir !?? :stuck_out_tongue: :mrgreen:

Ce n’est qu’aun au revoir, mes frères, ce n’est qu’un au revoir…

Vielleicht ist es nur „qu’un au revoir“ vom Beitragsschreiber, wer weißt?
Eine orthographische Frage jedoch : " en revoir oder au revoir" ??? Die Erklärung
HIER

Wenn ihr genau hinseht,ist der Komentar von e…hall nur ein Zitat von weiter oben… :unamused:
Dieser Faden ist ein Tummelplatz für Trolle und es wird gebeten diese nicht zu füttern. :mrgreen: :bomb:

I am sorry about it…Was mich angeht, habe ich klar verstanden wie sehr wahrscheinlich auch Andergassen… Andergassens Bemerkung wollte ich nur betonen… "Au revoir " oder « En revoir », falls stellen sich die Lernenden der französischen Sprache diese Frage… Die Rückkehr eines Trolls wollte ich selbstverständlich überhaupt nicht !!!.. Vielleicht wäre es besser über diese Frage des Französischen in einer anderen Rubrik zu erwähnen. und direkt diese Rubrik zu verriegeln???

na wer sagts denn, die Vernunft hat gesiegt :alld: :fr:

Die Französisch Gesetzgebung über die Haftung von Nichtansässigen auf Sozialversicherungsbeiträge wurde im Gegensatz zu den internationalen Verpflichtungen Frankreichs gilt.

Für das Protokoll, entschied der EuGH in einem Urteil vom 26. Februar 2015 (Entscheidung DE RUYTER), dass Frankreich kein Recht hat, die CSG, CRDS und weiteren Beiträgen arbeitsloses Einkommen von Ausländern mit Wohnsitz Steuerzahler zu erheben Frankreich, die zu den Sozialversicherungsfonds des eigenen Landes verbunden sind. In Frankreich, datiert der Staatsrat in einer Entscheidung 27. Juli 2015 auch in dieser Position unterstützt.

village-justice.com/articles … 20698.html

translate.google.de/translate?s … t=&act=url
translate.google.de/translate?h … 20698.html
curia.europa.eu/juris/document/d … cid=162537

****** NEU 01.01.2016 ***** Bercy schlägt zurück – Wiedereinführung der „prélèvement sociaux“ für Steuerausländer ab 2016!

Beachtlich ist, dass der französische Gesetzgeber die Pflicht zur Zahlung der „prelèvement sociaux“ auch für EU-Steuerausländer mit Gesetz vom 21.12.2015 (LOI n° 2015-1702, Art. 24) nunmehr wieder eingeführt hat. Die Abgabepflicht besteht für alle Immobilienverkäufe, die ab dem 01.01.2016 beurkundet werden, sowie für alle Einkünfte aus Vermietungen ab dem 01.01.2015, die ab 2016 erklärt werden. Für Zeiten davor, bleibt es bei der Rückerstattung, soweit noch nicht verjährt.

Der französische Gesetzgeber hat lediglich die Widmung der Abgabe geändert: Die Abgaben sollen nunmehr den staatlichen Trägern zufließen, die Leistungen ohne Beitragsnachweise (organismes versant des prestations sociales non contributives) erbringen. Der französische Gesetzgeber geht davon aus, dass die Erhebung aufgrund der Widmungsänderung der Abgabe nunmehr auch ohne weiteres mit dem Unionsrecht vereinbar sei.

Es darf wohl davon ausgegangen werden, dass die Frage der Vereinbarkeit des neuen Gesetzes mit dem Unionsrecht dem europäischen Gerichtshof demnächst wieder zur Klärung vorgelegt wird. Sollte der europäische Gerichtshof die Unvereinbarkeit feststellen, haben Rückforderungsanträge Aussicht auf Erfolg. Von der neuen Regelung Betroffene sollten die weitere Entwicklung im Auge behalten.

klima-vigier.com/fr/immobili … bilie.html

Die französische (Steuer-)Maskerade oder wie gewonnen so zerronnen.
Sozialabgaben für Ausländer kommen wieder - trotz EU-Recht. :merci:

rechtsanwalt-frankreich-deutschl … ng,german/

Wie ist es denn wenn man Frankreich wohnt und Deutshland arbeitet? Wie wird man da versteuert?

Der Online-Wohnungsvermittler Airbnb zahlt in Frankreich trotz geschätzter Gewinne in Millionenhöhe nur minimal Steuern. Die Zeitung „Le Parisien“ berichtete, das das amerikanische Unternehmen habe im vergangenen Jahr lediglich 69.168 Euro an den Fiskus abgeführt. Die von den Kunden gezahlte Vermittlungsgebühr belaufe sich nach Schätzungen dagegen auf insgesamt 60 bis 160 Millionen Euro.

faz.net/aktuell/wirtschaft/w … 82968.html

passt alles zusammen :laughing:

eu: Seit dem 01.01.2019 gilt allerdings eine Reduzierung der Sozialabgaben von 17,2% auf 7,5% gegenüber Personen,
die in einem anderen EU-Land oder der Schweiz der Sozialversicherungspflicht unterliegen – gesprochen wird hier von
den sog. prélèvement de solidarité.

cabinet-vigier.com/de/steue … immobilie/

:jump: :jump:

wenn man natürlich hierfür das Geld braucht :smiley:

" Der Champagner floss, der Kaviar mundete, und als Höhepunkt brachten die Bediensteten Silbertabletts mit roten Riesenhummern an den Tisch. Abgerundet wurde das Ganze mit Cheval Blanc zum Flaschenpreis von 500 Euro. "

aargauerzeitung.ch/ausland/ … -134746892

Air BNB ist auch keine franzoesische Firma, sondern
die eurpaeischen Geschaefte werden ueber Irland abgerechnet:
(das ist auch legal)
Zitat aus der Webseite von Airbnb.de:
airbnb.de/about/company-details

Problematisch wird nur der moralische Standpunkt.
Grossfirmen koennen in einigen Laendern fast zum Steuer-Nulltarif arbeiten.
Diese Steuersaetze sind verhandelbar !

Microsoft, Ikea, Moevenpick, Coca-Cola, etc. machen das genauso.
Schaut mal auf eure letzte Amazon Rechung: sie ist von Amazon Luxemburg !

Irland, Luxemburg, Gibraltar, Jersey, sind u.a. derartige Steuerschlupfloecher innerhalb der EU.
Die Steuersaetze von diesen Firmen bleiben auch „geheim“.
Auch in der Schweiz gibt es derartige Regelungen.

Verschiedensten Reportagen nach, kann man in Irland, Luxemburg Steuersaetze von 3-9% aushandeln.
Ein Handwerker in einem anderen EU Land zahlt rund 35%

In Nicht-EU-Ländern, u.a. Delaware (USA) oder Lichtenstein sind auch 0% möglich, genauso in vielen Kleinstrepubliken wie in der Karibik (Bahamas, etc)

Das ist momentan alles legal. Ob es moralisch ist, sein anzuzweifeln.

Für die EU ist es unmoralisch, denn sie schmeissen seit Jahrzehnten mit „moralischen Prinzipien“ rum, halten sie selbst aber nicht ein.
Im Gegenteil: Herr Junker hat das als Luxemburgischer Ministerpraesident erst im grossen Stil (Stiel??) aufgezogen und ausgebaut.
Zum Dank hierfuer hat man ihn zum EU-Kommissionspraesidenten gemacht.

Fuer mich absurdum, aber Moralvorstellungen sind ja nicht universelle.

===
Moechtest Du das auch machen (Steuer"optimisierung" nutzen) dann kann ich das gerne pruefen.
Lohnt sich ggf. auch schon bei kleineren Firmen, jedoch nicht Kleinstfirmen.
So schaetzungsweise 50.000 an Einkommenssteuer trifft man sich.

Moeglich ist es aber auch bei kleineren Firmen, nur wird der Verwaltungsaufwand dann teurer.

Wie macht es zum Beispiel eine „Cafékette“ wie Starfucks, im Vergleich zu einem deutschen Kleinst-Café in einem Dorf ?

a) Markenrechte: diese gehoeren einer „Starfucks Delaware“ (0% Steuersatz auf Auslandsumsaetze)
oder einer Starbucks Lichtenstein GmbH (auch Null %)
b) Restaurants - zB. in Deutschland oder Frankreich - verpflichten sich im Vertrag einen bestimmten Umsatzbeteiligung (oder Festbetrag)
an diese „Lichtenstein GmbH“ oder Delaware Gmbh zu zahlen - zur Nutzung der „Markenrechte“.

Beispiel: Restaurant „Starfucks“-Filiale- Duesseldorf:
machen diese 80.000 gewinn im Jahr, , haben sich aber „vertraglich“ geeinigt dass sie jaehrlich 76000 an Lizenzgebuehren ueberweisen nach Starfucks Lichtenstein,
dann hat „Starfucks Duesseldorf“ nur noch einen zu versteuernden Gewinn (in deutschland) von 4000 uebrig.
Auf die „ueberweisung“ von 76000 nach Lichtenstein zahlen sie dann dort: 0% Steuern.

Genauso macht es dann natuerlich auch „Starfucks“ Filiale Frankfurt, Muenchen, Paris, Amsterdam und alle anderen in Europa auch.

Lohnt es sich auch fuer einen Kleinunternehmer, oder Handwerker ?

Antwort: Ja - aber eigentlich erst, wenn Du ca. 50000 an Einkommensteuer zahlst !
Mann muss mit mehrere Tausend Euro an verwaltungsaufwand fuer eine Auslandsfirma rechnen.

Auch wenn ihr keinerlei Auslandsoperationen macht, ist es moeglich.
Bist Du „Klempner Heins Hubert“ in Kleinstdorf ?

Ja, dann machen wir einfach eine „H.Hubert-Steueroptimisierungs-Gmbh“ in Delaware auf !
Diese wird einen Markeneintrag in deutschland vornehmen, fuer „Klempnereiprodukte, dienstleistungen und Betriebe“ auf H.Hubert.
somit bist Du in Deutschland gar nicht mehr autorisiert unter Deinem Namen zu verkaufen !

Also macht Ihr einen Vertrag: zur Nutzung dieses Markenrechtes in Deutschlands zahlst Du an H.Hubert-Steueroptimisierungs-Gmbh Delaware" eine Umsatzbeteiligung von 20%.
Diese 20% sind in Deutschland absetzbar und mindern Deinen Gewinn in Deutschland.
Wir koennen auch 10% oder 30% ansetzen - je nachdem, wie viel Gewinn Du in Deutschland machst. Zweck ist, diesen auf „fast Null“ zu drücken,
also zb: 80.000 Euro „Markenrechtszahlungen“ an H.Hubert Delaware (zu versteuern bei 0%) und Restgewinn in Deutschland dann 2000 Euro im Jahr (zu versteuern).
Das passen wir an.

Auch das „Café Lieschen“ oder die „Eckkneipe Kleinstdorf“ kann dieses machen und wuerde dann somit auch mit Moevenpick und Starfucks gleichziehen koennen.

Rechnet mit einem globalen Verwaltungsaufwand von rund 5-10000 Euro pro jahr. Euer Steuervolumen sollte also mehr sein.

===
Moral oder Nicht-moral:
Ein Unternehmer soll sich nicht scheuen: er ist fuer seine Firma verantwortlich.

Ein Politiker ist fuer sein Land verantwortlich.
Wenn er diese Systeme dann trotzdem unterstuetzt oder gar aufzieht oder organisiert (wie herr Junker) ist er fuer mich unmoralisch.
Diese selbst sehen es anders.
Wenn man diesen dann auch noch zum EU Praesidenten macht: ist es doppelt schlimm und die ganze Organisation diskreditiert.
Wenn man weiterhin keine Steuergerechtigkeit dann sucht: ist es doppelt-doppelt schlimmer: also fast schon eine Totsuende !
(mathematisch: unmoralisch zur Quadratwurzel).

Andere Personengruppen:
auch Kuenstler, Authoren, Wissenschaftler, Musiker, Rechteinhaber koennen natuerlich vollkommen legal Firmen im Ausland eroeffnen und ihre Rechte an diese Abtreten.
So kann eine „Otto-Buchschreiber Ltd Gibraltar“ dann natuerlich auch steuerfrei die Einkuenfte fuer das von Euch geschriebene Kochbuch erhalten.

Nutzt es, die EU scheint diesem (anders als die USA) keinerlei Beschraenkungen einzulegen zu wollen und foerdert dieses.

moraloerniichtmoral… :neutral_face:
macht es wie ich sage , aber nicht wie ich mache… :neutral_face:
jedes Volk hat die Regierung die es verdient… :neutral_face:

da lobe ich mir doch die Europäischenn Ausländer die hier in der Saison mit Koffern mit BARGELD aufkreuzen :mrgreen: :stuck_out_tongue:

Grünes Licht von der Nationalversammlung

Die französische Nationalversammlung hatte vergangene Woche in letzter Lesung für die Digitalsteuer gestimmt, die in Frankreich erzielte Umsätze grosser Internetkonzerne mit drei Prozent besteuern soll. Am Donnerstag kommt das Gesetz für eine endgültige Verabschiedung in den Senat.

Trumps Anordnung wurde parteiübergreifend im US-Senat begrüsst. Der Vorsitzende des dortigen Finanzkomitees, der Republikaner Chuck Grassley, und der ranghöchste Demokrat in dem Gremium, Ron Wyden, teilten gemeinsam mit, die Digitalsteuer, die Frankreich und andere EU-Länder planten, sei klarer Protektionismus. Sie würde US-Arbeitsplätze vernichten und US-Arbeitnehmern schaden.

handelszeitung.ch/politik/d … italsteuer

ja, diese Grosskonzerne wollen nicht mal 3% zahlen, sie wollen nichts zahlen :sleep:

das Wetter in Paris

[i]Steuern für Ausländer

Beitragvon kolo.bezka@email.cz » Fr, 18. Okt 2013 19:47
es ist schon verwunderlich, daß seit 2012 sämtliche Einkommen wie z.B aus Mieten nicht nur mit mindestens 20% versteuert werden, sondern noch Sozialabgaben draufgepackt werden. Das macht dann ingesamt ca 30%, ganz schön happig. Ich frag mich, was ich als Ausländer mit den franz. Sozialabgaben zu tun habe, ich wohn ja nicht da, unglaublich bin aus allen Wolken gefallen, als die Steuerabrechnung dieses Jahr kam.
Franzosen zahlen z.B für von 5.964 bis 11.896 Mieteinkommen p.A 5.5% Steuer und von diesem Betrag die Sozialabgaben, das geht.

Aber ein EUAusländer:
« Steuerausländer, die in Frankreich nur ihr in Frankreich erzieltes Einkommen zu versteuern haben, werden allerdings mit dem Mindeststeuersatz von 20% bezogen auf diese Einkünfte besteuert. Wenn der Steuerausländer allerdings nachweist, dass der französische Steuersatz bezogen auf die gesamten in- und ausländischen Einkünfte niedriger wäre, wird dieser niedrigere Steuersatz bei der Festlegung der französischen Einkommenssteuer berücksichtigt. (Article 197 A du C.G.I.) . Mit den Haushaltreformgesetzen von 2012 hat der französische Gesetzgeber nunmehr auch die Mieteinkünfte von Steuerausländern der Sozialabgabepflicht unterworfen. »

I bis. - Sont également assujetties à la contribution les personnes physiques qui ne sont pas fiscalement domiciliées en France au sens de l’article 4 B du code général des impôts à raison du montant net des revenus, visés au a du I de l’article 164 B du même code, retenu pour l’établissement de l’impôt sur le revenu.

legifrance.gouv.fr/affichTex … e=20131107[/i]

so, ab 2018 wird keine Sozialabgabe auf Mieteinkünfte für Ausländer die nicht in FR wohnen abgezogen. :smiley:
Das schon mal ein Fortschritt, aber was ist mit 2012…18 Geld ist futsch, unglaublich

vive la france

Abschnitt VIII: Solidaritätsabgaben auf Vermögenseinkommen und Anlageprodukte
https://translate.googleusercontent.com/translate_c?depth=1&hl=de&rurl=translate.google.de&sl=fr&sp=nmt4&tl=de&u=https://www.legifrance.gouv.fr/affichCode.do%3Bjsessionid%3DB29C764F2F9822E2047C9F1C2CEA6913.tplgfr23s_3%3FidSectionTA%3DLEGISCTA000037949153%26cidTexte%3DLEGITEXT000006069577%26dateTexte%3D20190408&xid=17259,15700023,15700186,15700190,15700256,15700259,15700262,15700265,15700271&usg=ALkJrhiOgzXrYokJrUXFKDd6xxHOI2BAaw

:smiley: