Geblizt - zu schnell, aber es kommt nix!

Jetzt muss ich doch mal was fragen, wegen zu schnellem Fahren und so. Ich hatte da in letzter Zeit etwas Pech, oder besser gesagt irgendwie :tomato: Tomaten auf den Augen, und hab die Polizei übersehen. War glaube ich Ende oder Mitte Oktober, da war ich mir eigentlich ganz sicher, dass er mich mit diesen grauen Dings in der Hand, also so ein Messgerät, weiss nicht ob das auch blitzt??? kenn mich mit sowas gar nicht aus, geblitzt hat, hab ich zumindest so noch im Rückspiegel wahr genommen, war da gerade am überholen. Da kam aber keine Post, also war da irgendwas unbrauchbar oder hätte man mich gleich stoppen müssen? :question:
Dann jetzt letzte Woche, wie immer dieselbe Autobahn, ähm peinlich, da hatte ich ganz plötzlich wie aus dem nichts, die Polizei im Kofferraum. War schon ein bisschen erschrocken, huihuihui, schnell Platz gemacht, und bin ihnen gefolgt, wie angegeben. War ganz normal, Papiere kontrolliert, ja und dann hat er noch gemeint, ich wäre zu schnell gewesen und das wären 90E, würde ich per Post bekommen. Darauf warte ich noch, wie lange kann sowas denn dauern. Mein Mann meinte noch, eigentlich hätte ich was unterschreiben müssen, dem war aber nicht so, hmm, oder war das wieder nur heisse Luft und es kommt nix mehr. Wäre ja schön, dann gäb es für mich doch noch ein Weihnachtsgeschenk vielleicht :mrgreen:
Da fragt man sich aber schon ein bisschen nach dem Sinn, wenn so viel kontrolliert wird, dann aber doch nix bestraft wird :open_mouth: wie will man denn so die leeren Kassen füllen :wink:

LG, Marlis
ach ja, wer jetzt meint, ich wär ein Raser, der irrt, denn mit meiner Schrottkommode, ganz wenig PS keuch, kann man gar nicht so schnell unterwegs sein, max. 145 und dann schlackert das Lenkrad :unamused: Ne, unsere „Pseudoautobahn“, ist nämlich nicht so wirklich eine, an Seitenstreifen wurde direkt mal gespart, da darf man nur 90 fahren, an wenigen Stellen, da wo es so schön bergab geht, immerhin 110, mein Mann behauptet ja, das wäre nur eine „quatre voies“, was es nicht alles gibt …

Deutsches Kennzeichen ?? Ich habe auch schon mal MONATE später das Knöllchen bekommen,mit französischen Kennzeichen.
Die bürokratischen Mühlen mahlen machmal langsam.Aber wenn dann immer noch nichts kommt…
Wer viel fragt bekommt auch viel Antwort !!

:chut: :chut: :chut: :mrgreen:

ach so, ne, franz. Kennzeichen, hab lediglich den dt. Führerschein behalten, aber den will ich auch nicht umtauschen, war damals eine der ersten mit dem Kreditkartenformat Führerschein :mrgreen:

ah ok, dann kommt es wahrscheinlich erst nächstes Jahr :unamused:

Nächstes Jahr können wir ja wieder die Sau rauslassen,PRÄSIDENTSCHAFTSWAHLEN ,dann werden Verkehrssünder wieder " begnadigt " …
aber keine Touristen :mrgreen:

bin schon weg ! :tomato:

Vor zwei Monaten mit 68 km/st an einem Ortsausgang von einem als privat getarnten Polizeiauto mit Radar drin geblitzt.
Am Montag geblitzt…am folgenden Freitag find ich einen Brief :„ministère des Finances“.
90 € Geldstrafe…zwei Punkte im frz. Flensburg ! :mrgreen:
Tempolimit war natürlich 50 km/st. Wäre ich mit 63km/st gefahren , hätte ich (steht im Paper geschrieben ) keine Strafe bekommen.
Vierzehn Tage später find ich in meinem Briefkasten einen zweiten Brief vom „ministère des finances“ , daß ich , wenn ich an einem selbstverständlich gebührenpflichtigen Praktikum teilnehme , die verlorenen Punkte wieder kriegen kann.
:smiling_imp: :imp:
Die können mich…!

Gibt es in Frankreich keine Verfolgungsverjährung für OWIs? Ich frage aus juristischem Interesse, ein Auto habe ich ja nicht.

Hhhm, 90,-€ für 1km/h nach Abzug der Toleranz ist schon heftig, hatte gedacht die 45,-€ die mich aus der Bretagne in die Heimat verfolgten wären Teuer gewesen.

Und die ist wie? In Deutschland können OWis nach drei Monaten nicht mehr verfolgt werden (im Verkehrsbereich und bei unter 1.000€ Buße).

A propos Knöllchen :
Mir wurde folgende Anekdote von einer Bekannten vor ein paar Tagen erzählt :frowning: die Geschichte geht auf ein paar Jahrzehnten zurück.)
Wie jeden Morgen fährt die Dame ihren Wagen aus der Garage durch den Vorhof ; öffnet das Portal , parkt ihr Fahrzeug auf dem Bürgersteig , steigt aus dem Auto aus , um Garagetor und Portal zu schließen.Natürlich läßt sie dabei den Motor laufen. Ausgerechnet in dem Moment ,als die Dame das Portal schließt , fährt ein Polizeiwagen vorbei.Die Bullen steigen aus und verpassen der Dame eine Geldstrafe ( 30 € , wenn ich mich richtig erinnere)
Begründung :Anstiftung zum Diebstahl ! :crazy: :crazy: :crazy:

Und zu Recht. Bei der Versicherung heißt es im Falle eines Falles „grobe Fahrlässigkeit“. Aus dem Schaden wird man klug.
Heutzutage kann es noch strenger geahndet werden, da Motor im Stand laufen lassen, obendrein im Wohngebiet, verboten ist. Umweltschutz, gell…:mrgreen:

Ich weiß , ich weiß ;
"Unkenntnis des Gesetzes schützt nicht vor Strafe - Nul n’est censé ignorer la loi " , wie es auf Französisch heißt. :mrgreen: :vamp: