Beleuchteter Eiffelturm darf nicht veröffentlicht werden?

Ich wurde von Bekannten darauf hingewiesen, dass es nicht zulässig sei, den nächtlich beleuchteten Eiffelturm zu fotografieren und dieses Foto zu veröffentlichen. Die Bildrechte hätten die Beleuchter. Habt ihr das schon mal gehört?

Genau !

Quelle :
secouchermoinsbete.fr/4596-les-p … -protegees

Wußte ich auch nicht.
Habe einen Link auf deutsch gefunden.
living-moments-bodensee.de/eiffelturm.php
Will man ihn nachts fotografieren und die Bilder später veröffentlichen, muss man sich wegen einer Genehmigung, die gegen Zahlung einer Gebühr erteilt wird, an die Societé Nouvelle d’Exploitation de la Tour Eiffel (SNTE) wenden."
Finde ich echt übertrieben :stuck_out_tongue:

Okay, gilt das auch für den beleuchteten 3-D-Puzzle-Turm den mein Sohn zu weihnachten bekommen hat? :laughing:

Ist schon kurios, die sollen sich doch freuen, dass die Bilder gezeigt werden…

die societé sollte mal ein bischen guugeln,da wird schon geschummelt … :chut: :chut: :chut: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :bomb:

Für diesen Schwachsinn würde ich in den Knast gehen. Vielleicht muss man demnächst urheberrechtlich googlen, bevor man irgendwo aufs Klo geht. :unamused: :unamused: :unamused:

Grundsätzlich hast du ein Urheberrecht auf deine Ausscheidungen… :mrgreen: