Comment faire? Ausfuhr eines Autos aus F ohne CT bzw. CG

Moin,

ich gestehe, dass ich zu faul war um die Suche zu benutzen. :smiley: :smiley:

Folgende Problematik:

Zwei Foristen aus dem Renault-Oldie-Forum haben in Frankreich zwei Autos gekauft, jeweils entweder ohne CT bzw. gültige CG. Sprachkenntnisse gleich Null.

Jetzt müssen die bagnoles aber irgendwie nach Deutschland, bevorzugt auf eigener Achse. Ich weiss nicht genau, wo die Karren stehen, befürchte aber am Arsch der Heide. Allerdings ist die favorisierte Variante, mit dt. Kurzzeitkennzeichen rüber zu fahren und auf die Kisten zu schrauben, höchst bedenklich. Diese Kennzeichen gelten in Frankreich nicht. Die Variante mit einer Zugmaschine und einem Hänger scheint auch rauszufallen.

Da die gekauften Autos auch bereits als abgemeldet gelten, fällt auch die Variante raus, mit den normalen Schildern zu fahren und dann an der Grenze die Kurzzeitzulassung anzuschrauben.

Jetzt die Frage an Euch, die in Frankreich leben: Wie kriegt man ein Exportkennzeichen bzw. wie kriegt man die Karren da raus?

Über Antworten freut sich

der Oliver

…grosser seuftzer :unamused:

normalerweise gilt,ein gebrauchtwagen MUSS eine neue ct haben bei verkauf.auch wenn die beanstandeten mängel nicht sofort behoben werden ist verkauft möglich.
ich sehe als einzigste möglichkeit,die anhängervariante.
OHNE CG kriegst du in d diese autos auch nicht mehr auf die strasse…

über solche sachen sollte man UNBEDINGT nachdenken bevor man etwas kauft…

Ich habe aber schon mehrfach Neufahrzeuge in Frankreich gesehen, die mit deutschen « Roten Nummern » überführt wurden. Bitte nochmals nachfragen!!

neu,das ist was anderes.dh. catre grise (fahrzeugschein) vorhanden und controle technique (tüv) auch.
wenn ma, ein fahrzeug in der eu kauft und in sein land « exportieren » will,braucht man die originalen fahrzeugpapiere,den tüv und später « zu hause » ein coc-document (zertificat of conformity,wird vom hersteller ausgestellt) und das auto im « heimatlichen » papieren zu versehen.
bei oldtimern in gutem,fahrbaren zustand,auch viel arbeit…aber nun auch noch bei (so wie ich verstanden habe) « rollenden ersatzteillagern »… :unamused:
ohne böse sein zu wollen,bonne chance :wink:

Hi,

also ich habe meinen Citroen AMI 8 Break, Bj.1974 zwar mit CG aber nicht mehr gültigem c.t. gekauft, ein Kaufvertrag (certificat de cession) ist aber wichtig !
Dann habe ich dasAuto auf nen Hänger geladen und nach Deutschland gefahren, wo es erstmal paar Monate rumstand, bevor es restauriert wurde.
Danach war sowieso TÜV-Einzelabnahme wegen H-Nummer nötig, das Zulassen war dann in 30 Minuten erledigt.

Blöd nur, dass wir damals noch nicht unser Haus in F hatten, da hätte ich die Ummelderei eh erspart;)

Alloah

Christine

Variante wäre evtl. noch beim örtlichen Ostexporteur nachfragen, die holen oft ja auch Autos aus Frankreich, vielleicht kann man da noch 1-2Plätze auf nem Autotransporter ergattern… Meine jetzt nicht die Fiat Ducatos mit Anhänger :smiley:

Moin,

erstmal möchte ich mich bei Euch für das Feedback bedanken.

Es gibt Neuigkeiten von diesen Foristen. Obwohl ich Ihnen den Link zu diesem Fred hier geschickt habe, haben die ihr eigenes Ding gemacht und auf Facebook publiziert.

Sprich: die haben drei Autos gekauft. Zwei fahren mit ungültigen, deutschen Kurzzeitkennzeichen durch Frankreich, das dritte Auto-eine Quatrelle-steht auf einem Hänger. Nach eigener Aussage wurden sie bis jetzt von den Flics verschont.

Tja, müssen die selbst wissen. Dann hätten sie sich ihre Frage auch sparen können…

LG,

Oliver

Moin,

die Problematik ist wieder hochaktuell, diesmal geht es um eine DS, die morgen geholt werden soll. Es sind alle Papiere vorhanden, aber die CT ist seit 5 Jahren abgelaufen. Lt. Anbieter fährt der Wagen über kurze Distanzen und wird von ihm auf dem Hänger zu treffen gefahren. Problem: die dt. Käufer wollen nicht mit dem Hänger runter und der Anbieter will den Wagen nicht mit dt. Kurzzeitnummern fahren lassen. Er will, dass der Wagen auf dem Hänger geholt wird. Der Anbieter hat panische Angst vor Konsequenzen, wenn der Wagen ohne CT durch Frankreich gefahren wird.

Jetzt ist es aber so, dass die Jungs dt. Kurzzeitnummern haben und der Wagen auch explizit für Frankreich versichert wurde. Das müsste doch eigentlich funzen, oder?

Wer kann mir helfen?

das müsste reichen und dürfte auch den Verkäufer beruhigen.
Aber wenn das Auto nur „kurze“ Distanzen fahren kann ???! :mrgreen:
:wink:

Ich finde Beiträge zum Thema „sich langsam vorkämpfen zum Ziel“ (siehe „Die Auswanderin mit dem Pferd“) immer sehr spannend. :mrgreen:

Moin,

also nach nervenaufreibendem Mail-und Telefonverkehr ins frz. Mobilfunknetz mit dem Anbieter ist klar, dass er das Auto nicht auf eigener Achse nach Deutschland lässt. Also hat es eben ne Krisensitzung gehagelt und man hat sich auf nen Hänger geeinigt. Also geht es morgen mit dem Hänger von Augsburg aus in ein verschnarchtes Kaff an der Loire. Irgendwo bei Saumur. :smiley: Das ist das gute Stück, aber nicht sabbern. :smiley: leboncoin.fr/voitures/421686857.htm?ca=1_s

Vielen Dank für Eure Kommentare!

LG,

Oliver

Ohne Zweifel ein gut erhaltenes Exemplar, soweit man das auf den Fotos erkennen kann. Und natürlich immer noch oder auch schon wieder ein Hingucker :top: .

:mrgreen:

In meiner Kindheit hieß der für mich « das Auto mit den zwei Rädern ».Bei voller Beladung fehlten stets die Hinteren :laughing:

Wie soll ich da nicht sabbern ?

Das war mein allererstes Auto.
Für sage und schreibe 100 DM beim französischen Zoll ersteigert, der das Fahrzeug in einer Scheune gelagert hatte.
Allerdings in einem furchtbaren Zustand; bei der Rückfahrt auf der Autobahn blieb das Gaspedal blockiert.
Verbrauch an Benzin und Öl etwa gleich hoch.
Und das Reparaturhandbuch war auch goldig. Das fing für fast alles so an : zuerst den rechten Kotflügel abmontieren.
Aber das Fahren! Schon beim Motor anlassen, wenn das Fahrzeug langsam um 10 cm „aufstieg“,einfach herrlich und die Sitze wie ein Sofa, die Handschaltung am Lenkrad einfach einzigartig!

Wie sieht das denn heute aus. Darf man damit in den Umweltzonen überhaupt fahren?

Ich habe hier die folgende Info gefunden: http://www.umwelt-plakette.de/ausnahmeregelung%20umweltplakette%20allgemein.php
Auszug: Folgende Kraftfahrzeuge sind von Verkehrsverboten nach § 40 Abs. 1 des Bundes-
Immissionsschutzgesetzes auch dann ausgenommen, wenn sie nicht gemäß § 2 Abs. 1 mit einer Plakette gekennzeichnet sind:

10. Oldtimer (gemäß § 2 Nr. 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung), die ein Kennzeichen nach § 9 Abs. 1 oder § 17 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung führen, sowie Fahrzeuge, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, einer anderen Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Türkei zugelassen sind, wenn sie gleichwertige Anforderungen erfüllen.

Moin,

um den verschwurbelten Link mal zu übersetzen: man darf mit den ollen Karren in die Umweltzonen, wenn sie eine Zulassung als historisches Fahrzeug oder eine rote Sammlerzulassung (07er Nummer) haben.

Mittlerweile scheinen die Jungs auch an der Loire angekommen zu sein. :smiley: Sie sollten sich telefonisch melden, wenn irgendwas im Argen liegt oder ich irgendwie telefonisch übersetzen sollte. Bis jetzt tat sich nix, also gehe ich davon aus, das alles gut läuft.

LG,

Oliver