Kafkaeske Situation für Nolan

Nolan ist 8 Monate alt.Ein hübsches lebhaftes in Grasse geborenes Kind.
Aaaaaaber , für den Staat gibt es den Jungen nicht… Warum denn nicht ?
Laut einem aus dem Jahre 1919 immer noch geltenden Gesetz ( damals starben viele Neugeborene in den Tagen nach der Geburt) , verfügen die Eltern in F. über 3 Tage , um die Geburt ihres Kindes beim Standesamt zu melden.
Nolan ist aber am Freitagabend geboren ( das Standesamt im Rathaus ist am Samstag und Sonntag geschlossen) ; die Eltern haben seine Geburt am folgenden Dienstag gemeldet…zu spät ! :open_mouth:
In so einem Fall hätten sie mit einem Rechtsanwalt einen Richter treffen sollen !
Das Kind hat daher , für den frz. Staat keine legale Existenz !>>>Keine Sozialversicherung , kein Zugang zu den Kinderkrippen …und so weiter.
Zwar wird die heutige Situation in Ordnung gebracht…aber es kann ein paar Monate dauern.
Quelle:

:astonished: :astonished:
Gibt es denn für so einen Fall keine Sonderregelung? Oder eine Möglichkeit das Kind im Krankenhaus standesamtlich zu melden?

Das Krankenhaus sorgt meistens für die Anmeldung einer Geburt. Es ist allerdings nicht überall der Fall. Ansonsten, und besonders im Falle einer Geburt zu Hause, muss der Vater oder eine beauftragte Person selber für die Anmeldung der Geburt beim Standesamt sorgen.